Datenvalidierung

Vertrauenswürdige Daten sind eine Voraussetzung für die Qualität der externen Qualitätssicherung, denn nur so sind die Aussagen und Schlussfolgerungen aus den Messungen zur Qualität der medizinischen Versorgung belastbar (Validität). Hierzu muss überprüft werden, ob die übermittelten und zur Auswertung verwendeten Angaben deckungsgleich mit den Angaben der Patientenakten und vollständig sind.

Zu diesem Prüfungszweck wurde im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses das Verfahren zur Validitätsprüfung der Qualitätssicherungsdaten entwickelt.

Es wird nach folgenden Prüfverfahren unterschieden:

1. Statistische Basisvalidierung,
2. Zweitvalidierung (Zufallsstichprobe mit Datenabgleich),
3. Planungsrelevante Qualitätsindikatoren,
4. "Unklare Sterbefälle" in der Neonatologie.

In der statistischen Basisprüfung wird überprüft, ob die erhobenen und übermittelten Daten vollständig, korrekt und plausibel sind.

Bei der Zweitvalidierung werden bei drei jährlich neu festgelegten Qualitätssicherungsverfahren, in 20 zufällig ausgewählten Vorgängen (Zufallssticprobe), die erhobenen QS-Daten mit den Einträgen in den Krankenakten verglichen.

Die Auswahl der Verfahren zur Zweitvalidierung übernimmt das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und schlägt diese dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor.

Aus Datenschutzgründen wird die Überprüfung in Hamburg vom Medizinischen Dienst im Gesundheitssystem (MD) durchgeführt.

Mit dem Verfahren der Planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan.QI) sollen die Planungsbehörden der Bundesländer ein Instrument erhalten, die die Qualität der medizinischen Versorgung durch eine Klinik abbildet und bei der Krankenhausplanung genutzt werden kann. Betrachtet werden hier bestimmte Qualitätsergebnisse aus den Bereichen der Geburtshilfe, Mammachirurgie und Gynäkologie.

Die übermittelten Daten werden in einem aufwändigen Datenvalidierungsverfahren und – im Falle statistisch auffälliger Qualitätsergebnisse – mithilfe einer gewissenhaften fachlichen Bewertung überprüft. Die fachliche Überprüfung erfolgt durch die sog. Fachkommission, die von Fachexperten mit einer entsprechenden Expertise gebildet wird. Die statistische Auffälligkeitseinstufung von Qualitätsergebnissen erfolgt durch das IQTIG mittels eines Programmpakets in der gebräuchlichen Programmiersprache "R".

Bei den „unklaren Sterbefällen“ in der Neonatologie handelt es sich nicht um medizinisch unklare Todesfälle, sondern um die unklare Dokumentation der Sterbefälle.

Die Einrichtungen sind dazu verpflichtet, jeden Todesfall zu dokumentieren und diesen dann mit den QS-Daten an das IQTG zu übermitteln. Parallel dazu übermitteln die Krankenhäuser ihre Abrechnungsdaten an die Abrechnungsstellen der Krankenkassen.

Bei einem Abgleich der beiden „Datenpools“ kann es zu Diskrepanzen kommen, z. B. wurde ein Kind in den QS-Daten als verstorben dokumentiert, aber nicht in den Abrechnungsdaten oder umgekehrt. Diese abweichenden Angaben werden anhand der Aktenlage unter Mithilfe der betroffenen Kliniken aufgeklärt.