Stellungnahmeverfahren

Die Qualitätsergebnisse der Leistungserbringer werden in den einzelnen Fachkommissionen diskutiert. Werden dabei numerische Abweichungen von den festgelegten Referenzbereichen festgestellt, wird das sog. Stellungnahmeverfahren eingeleitet.

Da eine numerische Abweichung keine allgemein gültige Schlussfolgerung zur Qualität der durchgeführten Behandlung zulässt, wird dem Leistungserbringer zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Fachkommission empfiehlt Art und Weise der Durchführung des Stellungnahmeverfahrens. Hierzu gehören neben der Einholung von schriftlichen Stellungnahmen insbesondere die Durchführung von Gesprächen sowie Audits und Peer Reviews oder die Verpflichtung zur Teilnahme an geeigneten Fortbildungen usw.

Ein Stellungnahmeverfahren kann darüber hinaus auch dann durchgeführt werden, wenn eine Leistungserbringerin oder ein Leistungserbringer auffällig gute Ergebnisse hat oder in den Vorjahren wiederholt auffällig war.

Diese Analyse und Bewertung der Stellungnahme zu den numerischen Auffälligkeiten erfolgt durch die neutralen Fachexperten in den Fachkommissionen. Hier wird geklärt, ob die abweichenden Ergebnisse durch nicht eingehaltene Qualitätsanforderungen (z.B. Leitlinien) entstanden sind, oder ob andere Gründe vorlagen. Es ist z.B. möglich, dass ein Leistungserbringer die Behandlungen zwar korrekt durchgeführt hat, aber die Daten der Qualitätssicherung falsch dokumentiert wurden.

Mit Hilfe des Stellungnahmeverfahrens ist es möglich, medizinische Qualitätsmängel von nicht medizinischen (z.B. Dokumentation, Software, Datenübertragung usw.) zu unterscheiden.

Wenn im Stellungnahmeverfahren festgestellt wird, dass die Qualität der Behandlung Mängel aufweist, werden, wie oben beschrieben, weiterführende Maßnahmen vereinbart.
Genaueres wird im § 17 der Rahmenbestimmungen der DeQS-RL geregelt.

Durch dieses Verfahren soll ein offener Umgang in den Fachabteilungen mit Qualitätsdefiziten erreicht werden. Auch soll der Austausch der Leistungserbringer im Sinne eines „Lernens von den Besten“ (Benchmark) angeregt werden.

Somit ist das Stellungnahmeverfahren ein Kernstück der externen Qualitätssicherung.