Leistungsbereiche Bund, Land und Hamburg
In der medizinischen Qualitätssicherung im Krankenhaus wird nach direkten und indirekten Leistungsbereichen unterschieden, man spricht auch von Bund und Land.
Die direkten Leistungsbereiche werden über das vom G-BA beauftragte Institut nach § 137 SGB V betreut (Bund). Da es sich um medizinische Eingriffe handelt, die nur in wenigen Krankenhäusern bundesweit durchgeführt werden (Transplantationsmedizin) und eine geringe Fallzahl haben, ist eine Analyse und Bewertung der Daten auf Bundesebene sinnvoller als auf Landesebene.
Der überwiegende Teil der dokumentierten Daten wird in den so genannten indirekten Verfahren bearbeitet (Land). Hierbei übermitteln die Krankenhäuser ihre Daten an die für sie zuständige Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung (hier EQS-Hamburg) im jeweiligen Bundesland. Die Landesgeschäftsstellen sind für diese Verfahren die Hauptansprechpartner der Krankenhäuser vor Ort. Die Diskussion über die Stellungnahmen der Krankenhäuser zu den berechneten Ergebnissen der Qualitätssicherung wird durch ein Fachgremium von ausgewiesenen Spezialisten aus dem jeweiligen Bundesland durchgeführt.
In Hamburg gibt es die Besonderheit, dass zu den bundesweit verpflichtenden Leistungsbereichen zusätzlich in drei weiteren medizinischen Leistungsbereichen (Anästhesie, Schlaganfall und Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation) die Qualität überprüft wird. Hier wird von den in Hamburg verpflichtenden Leistungsbereichen gesprochen. Der Leistungsbereich Pflege wurde zum 01.01.2013 eingestellt, da ab diesem Zeitpunkt eine ganzjährige diagnosebezogene Erhebung erfolgt und eine Doppeldokumentation vermieden werden soll.
Die Qualitätsmessung und -überprüfung findet analog der indirekten und direkten Leistungsbereiche statt.