Planungsrelevante Qualitätsindikatoren
Das Verfahren der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (PlanQI) erstreckt sich auf die Bereiche Gynäkologie, Geburtshilfe und Mammachirurgie. Vom G-BA (Gemeinsamen Bundesausschuss) wurden aus diesen Leistungsbereichen insgesamt elf Qualitätsindikatoren ausgewählt.
Ziel des Verfahrens ist es, die Behandlungsqualität zu messen, zu bewerten und die entsprechenden Informationen den Planungsbehörden, aber auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Eine Auffälligkeit eines Krankenhausstandorts ist gegeben, wenn dessen Ergebnis in einem Qualitätsindikator signifikant1) vom Referenzbereich2) abweicht.
Die Ergebnisse werden den Krankenhäusern zurückgemeldet. Im Fall einer statistischen Auffälligkeit werden die Kliniken um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten, ob gegebenenfalls besondere Umstände zu dieser Abweichung geführt haben.
Die Antworten der Krankenhäuser werden von den Experten der Fachkommissionen sorgfältig geprüft und bewertet. Werden die von den Krankenhäusern vorgebrachten Argumente von den Mitgliedern der Fachkommission akzeptiert, werden die Krankenhausstandorte in den genannten Qualitätsindikatoren als unauffällig eingestuft („zureichende“ Qualität). Können die in der Stellungnahme vorgebrachten Gründe nicht akzeptiert werden, wird die Qualität in diesem Qualitätsindikator als „unzureichend“ eingestuft.
Die Bewertung der Qualität bezieht sich nicht auf die Qualität einer Abteilung bzw. eines Standorts, sondern spezifisch auf die Aspekte, die durch die elf ausgewählten Qualitätsindikatoren adressiert werden.
Die Ergebnisse und Bewertungen des Verfahrens planungsrelevanter Qualitätsindikatoren werden jeweils bis zum 31.10. des Folgejahres durch den G-BA veröffentlicht.
1) Statistisch signifikante Abweichungen sind überzufällig, das heißt nicht mehr durch Zufall erklärbar.
2) Als Referenzbereich bezeichnet man einen Bereich ober- oder unterhalb vorgegebener Grenzwerte (z. B. ≥90 % oder ≤ 5 %).