Rundbrief Nr. 35/25
Informationen zu den QS-Verfahren HGV und KEP
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem Erfassungsjahr 2026 werden im QS-Verfahren Hüftendoprothesenversorgung (QS HGV) zusätzlich zur QS-Dokumentation auch Sozialdaten der Krankenkassen genutzt. Die Dokumentationsbögen wurden dafür grundlegend überarbeitet. Sie werden wie bisher quartalsweise übermittelt.
Die Krankenkassen liefern ebenfalls quartalsweise vollständige Sozialdatensätze ohne Korrekturlieferungen.
Die ausschließlich auf QS-Dokumentationsdaten basierenden Qualitätsindikatoren (präoperative Verweildauer, Gehunfähigkeit, Treppensteigen) werden fortgeführt.
Im Zuge der Integration von Sozialdaten zum EJ 2026 in HGV werden jedoch die ehemals auf QS-Dokumentationsdaten basierenden Qualitätsindikatoren zu Komplikationen durch neue sozialdatenspezifische Transparenzkennzahlen ersetzt.
Da für die Risikoadjustierung zunächst die Vorjahresdaten fehlen, werden vollständige Qualitätsindikatoren mit Referenzbereichen erst ab dem Auswertungsjahr 2028 bereitgestellt. Die Auswertung orientiert sich am unerwünschten Ereignis, wodurch Berichte und Stellungnahmeverfahren bereits im Folgejahr möglich sind.
Ab dem Erfassungsjahr 2026 wird das QS-Verfahren Knieendoprothesenversorgung (QS KEP) nach einer Pause wieder aufgenommen und erstmals um Sozialdaten der Krankenkassen ergänzt.
Die fallbezogene QS-Dokumentation wird stark reduziert, da Erstimplantationen nur noch bei dokumentierter möglicher Wundkomplikation einen QS-Bogen auslösen, während Wechseloperationen weiterhin vollständig dokumentationspflichtig bleiben.
Alle für die Kennzahlen erforderlichen Informationen zu Erstimplantationen stammen künftig aus den Sozialdaten, weshalb nur gesetzlich versicherte Patient:innen im Verfahren berücksichtigt werden.
Die neuen Kennzahlen im QS-Verfahren KEP basieren überwiegend auf Sozialdaten, vollständige Qualitätsindikatoren mit Referenzbereichen können aufgrund fehlender Vorjahresdaten erst ab dem Auswertungsjahr 2028 ausgewertet werden. Die Auswertung folgt dem unerwünschten Ereignis als Fixpunkt, wodurch erstmals wieder ab dem Auswertungsjahr 2027 Ergebnisse bereitgestellt werden. Mit der Umwandlung der Kennzahlen zum Auswertungsjahr 2028 in Qualitätsindikatoren können wieder Stellungnahmeverfahren durchgeführt werden.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte den beiden beigefügten Informationsschreiben des IQTIGs.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle