Rundbrief Nr. 18/26
Spezifikation Schlaganfall und Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass wir die Spezifikationen für die QS-Verfahren Schlaganfall und Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation (Erfassungsjahr 2027) auf unserer Homepage veröffentlicht haben.
Im Projekt Schlaganfall wurden für das Erfassungsjahr 2027 keine technischen Veränderungen vorgenommen. Anpassungen bzw. Ergänzungen gab es im Feld „Entlassung“. Hier wurde der Schlüssel 2 um den Zusatz „Entlassung mit AHB“ ergänzt.
Weiter wurde die Plausibilitätsregel für die „Abgrenzung nach Entlassung“ angepasst. Hier gilt nun der 01.01. des Aufnahmejahres bis zur Entlassung am 31.12. des Folgejahres als Abgrenzungszeitraum.
In der Spezifikation für das Projekt Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation wurden nur Anpassungen für das Spezifikationsjahr 2027 vorgenommen.
Wir bitten um Beachtung der im Spezifikationspaket enthaltenen technischen Dokumentation.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle