Bei mehrzeitigem Vorgehen (z. B. Uterusexstirpation nach vorausgegangener Konisation) ist der gravierendste histologische Befund einzutragen.


Erläuterungen zu einzelnen Schlüsselwerten (Schlüssel: Histologie)


18, 28, 38, 78: Histologisch Normalbefund ist dann zu dokumentieren, wenn keine entzündliche, benigne oder maligne Veränderung vorliegt.


Abortmaterial ist mit „39 Veränderung des Corpus uteri, die in den Schlüsselwerten 30 und 31 nicht erfasst sind" zu dokumentieren

Metastasen und lokale Infiltration der Adnexe, der Cervix uteri, des Corpus uteri  oder der Vagina/Vulva durch andere Primärtumoren sind mit "19 sonstige Veränderung an den Adnexen", "29 sonstige Veränderungen der Cervix uteri", "39 sonstige Veränderungen des Corpus uteri", "79 sonstige Veränderung der Vagina/Vulva" zu dokumentieren