wenn Angabe pN-Staging


Die Gesamtzahl der untersuchten Lymphknoten muss dokumentiert werden (Lymphknoten aus möglicherweise vorausgegangener SLNB werden dazugerechnet)


Im Falle von Lymphknotenkonglomeraten ist folgenderweise zu dokumentieren:

1. wenn einzelne Lymphknoten auch mikroskopisch nicht mehr identifizierbar sind, wie 1 Lymphknoten. Begründung: Wenn Konglomerattumor oder Kapsel-überschreitende Metastase in axillären Lymphknoten, betrifft das i. d. R. zwei oder drei Lymphknoten. Dass alle zu einem Konglomerattumor verschmelzen ist unwahrscheinlich.
2. zumeist aber mikroskopisch noch individuelle Lymphknoten abgrenz- und zählbar.


Falls keine Axilladissektion durchgeführt wurde (z. B. DCIS, Lokalrezidiv) muss "0" angegeben werden.