wenn operative Therapie abgeschlossen
und Histologie DCIS oder Primärtumor
invasives Karzinom
Die Forderung einer metrischen minimalen Abstandsangabe zum Resektionsrand entspricht der Stufe-3-Leitlinie Brustkrebs-Früherkennung in Deutschland1 und der Stufe-3-Leitinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau2.
- In den Fällen, in denen vom Pathologen im histologischen Befund die Angabe R0 vorliegt oder auch „ist im Gesunden entfernt“ ohne Angabe des metrischen Abstandes in Millimetern soll 0 = nein dokumentiert werden.
- Resektionen nicht im Gesunden (R1) sind mit 1 = ja anzugeben.
- Bei mehrzeitigem Vorgehen „Angaben des Pathologen zum Sicherheitsabstand = ja“, wenn zu allen Gewebsentnahmen metrische Angaben vorliegen, die sich auf den Primärtumor beziehen. Bei Nachresektaten ohne histologisch nachweisbare Tumorreste muss demnach die minimale zum Tumor ursprünglich gelegene Schichtdicke (mm) bekannt sein, damit der definitive Gesamtabstand ermittelt werden kann (für die Prognose und das weitere Vorgehen ausschlaggebend ist der minimale Abstand des Tumors zum endgültigen Wundhöhlenrand).
- Bei einer BET ist 1 = ja auszufüllen, wenn der Pathologe bei der mikroskopischen Begutachtung einen Mindestabstand des Tumors zum Resektionsrand in mm angegeben hat.
- Bei einer Mastektomie ist 1 = ja auszufüllen, wenn entweder in der mikroskopischen oder makroskopischen Begutachtung ein Mindestabstand angegeben wurde.
1Schulz KD, Albert US und die Mitglieder der Planungsgruppe und Leiter der Arbeitsgruppen Konzertierte Aktion Brustkrebs-Früherkennung in Deutschland. Stufe-3-Leitlinie Brustkrebsfrüherkennung in Deutschland. 1. Auflage. Zuckschwerdt, München. 2003.
2Deutsche Krebsgesellschaft und beteiligte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften. Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau. Eine nationale S3-Leitlinie. Deutsche Krebsgesellschaft e.V., (Hrsg.) AWMF Leitlinienregister, Nr. 032/045, Entwicklungsstufe 3 + IDA, Juni 2004. www.uni-duesseldorf.de/awmf