Bei mehrzeitigem Operieren sind alle
vorliegenden histologischen Befunde zu berücksichtigen. Sollte
z. B. ein Nachresektat bei
der primär-operativen Behandlung eines Mammakarzinoms
tumorfrei
sein, muss dennoch das Mammakarzinom dokumentiert werden.
Bei Folgeoperationen zum Ausschluss eines lokoregionären
Rezidivs nach abgeschlossener primär-operativer Behandlung
eines
Mammakarzinoms (z.
B. PE an der Brust auch im Rahmen eines Prothesenwechsels oder PE an
der Axilla) mit benigner Histologie, ist der aktuelle benigne Befund zu
dokumentieren.