Das Datenfeld "Krankenversichertennummer" der
Krankenversichertenkarte wird von den Krankenhäusern an externe
Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 301
Abs. 3 SGB V). Dieses Datenfeld soll bei Versicherten genutzt werden,
welche noch nicht über die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) verfügen.
Diese Information muss im QS-Datensatz dokumentiert werden, falls eine
automatische Übernahme aus dem Krankenhaus-Informationssystem
(KIS) möglich ist. Bei Neugeborenen (Datensatz NEO) oder Geburten
(Datensatz 16/1) bezieht sich die Dokumentation auf die versicherte
Mutter.
Hinweis: Im Gegensatz zu den anderen Follow-up-Modulen ist eine
manuelle Erfassung der PID-Daten der Mutter zulässig, sofern diese
Daten nicht automatisiert aus dem KIS übernommen werden
können.
Achtung: Dieses
Datenfeld wird nicht im Rahmen des üblichen QS-Exportes an die
zuständige Landesgeschäftsstelle exportiert. Das
Exportverfahren für die pseudonymisierten Versichertendaten
(personenidentifizierenden Daten) wird nach datenschutzrechtlicher
Freigabe durch das BMG gesondert festgelegt.