Inborn
bedeutet, dass für den Transport des Kindes vom Ort seiner Geburt zur
dokumentierenden Station bzw. zur neonatologischen Intensivstation
(NICU) kein Kraftfahrzeug erforderlich wurde.
Outborn
bedeutet, dass das Kind mit einem Kraftfahrzeug zur dokumentierenden
Station bzw. zur neonatologischen Intensivstation (NICU) transportiert
wurde.
Siehe Strukturvorgaben des G-BA für Perinatalzentren Level 1 und 2
(Anlage 1 zur Vereinbarung zur Qualitätssicherung der Versorgung von
Früh- u. Neugeborenen):
„Wand-an-Wand“-Lokalisation
von Entbindungsbereich, OP und neonatologischer Intensivstation (NICU),
d. h. wenigstens im gleichen Gebäude oder in miteinander verbundenen
Gebäuden, so dass kein Kraftfahrzeug für den Transport zur NICU
erforderlich ist.