Die S2-Leitlinie der AWMF Nr. 003/001 (http://leitlinien.net) gibt differenzierte Auskünfte zur Thromboseprophylaxe. Die Verabreichung von Aspirin (Acetylsalicylsäure) kann hiernach nicht zur wirksamen medikamentösen Thromboembolieprophylaxe eingesetzt werden.