Reinterventionen sind Folgeeingriffe wegen
Komplikationen
des Primäreingriffs. Jede Wiedereröffnung einer
Körperhöhle ist als
Reeingriff zu werten. Lediglich die Punktion eines subkutanen oder
epifaszialen Hämatoms ist nicht als Reintervention zu
klassifizieren. Bei erfolgter Reintervention ist die Operationstechnik
anzugeben.