Das Datenfeld "Krankenversichertennummer" der eGK wird
von den Krankenhäusern an externe Stellen übermittelt (z.B.
Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V). Dieses Datenfeld
soll bei Versicherten genutzt werden, welche bereits über die
elektronische Gesundheitskarte (eGK) verfügen. Diese Information
muss im QS-Datensatz dokumentiert werden, falls eine automatische
Übernahme aus dem Krankenhaus-Informationssystem (KIS)
möglich ist.
Bei Neugeborenen (Datensatz NEO) oder Geburten (Datensatz 16/1) bezieht sich die Dokumentation auf die versicherte Mutter.
Hinweis: Im Gegensatz zu den anderen Follow-up-Modulen ist eine manuelle
Erfassung der PID-Daten der Mutter zulässig, sofern diese Daten
nicht automatisiert aus dem KIS übernommen werden können.
Achtung: Dieses Datenfeld wird nicht
im Rahmen des üblichen QS-Exportes an die zuständige
Landesgeschäftsstelle exportiert. Das Exportverfahren für die
pseudonymisierten Versichertendaten (personenidentifizierenden Daten)
wird nach datenschutzrechtlicher Freigabe durch das BMG gesondert
festgelegt.