Reinterventionen sind Folgeeingriffe wegen Komplikationen des Primäreingriffs. Jede Wiedereröffnung einer Körperhöhle ist als Reeingriff zu werten. Lediglich die Punktion eines subkutanen oder epifaszialen Hämatoms ist nicht als Reintervention zu klassifizieren. Bei erfolgter Reintervention ist die Operationstechnik anzugeben.