wenn Angabe pN-Staging
Die Gesamtzahl der untersuchten Lymphknoten muss dokumentiert werden (Lymphknoten aus möglicherweise vorausgegangener SLNB werden dazugerechnet)
Im Falle von Lymphknotenkonglomeraten ist folgenderweise zu dokumentieren:
1. wenn einzelne Lymphknoten auch mikroskopisch nicht mehr
identifizierbar sind, wie 1 Lymphknoten. Begründung: Wenn
Konglomerattumor oder Kapsel-überschreitende Metastase in
axillären Lymphknoten, betrifft das i. d. R. zwei oder drei
Lymphknoten. Dass alle zu einem Konglomerattumor verschmelzen ist
unwahrscheinlich.
2. zumeist aber mikroskopisch noch individuelle Lymphknoten abgrenz- und zählbar.
Falls keine Axilladissektion durchgeführt wurde (z. B. DCIS, Lokalrezidiv) muss "0" angegeben werden.