Eine "2" ist einzutragen, wenn eine Abrüstung vom
Defibrillator zum Schrittmacher vorgenommen wird. Die Aufrüstung
vom Schrittmacher zum Defibrillator wird nicht im vorliegenden Modul,
sondern über das Modul 09/4 erfasst (Implantierbare
Defibrillatoren - Implantation).