Das Datenfeld "Ist Patient(in) gesetzlich versichert?" leitet sich aus dem Versicherungsverhältnis des Patienten ab. 

Als gesetzlich versichert gelten in diesem Zusammenhang alle Patienten, bei denen bei einem der im KIS hinterlegten potenziellen Kostenträger das Institutionskennzeichen der Krankenversicherung mit der Ziffernfolge "10" beginnt.


Hinweis: Im Gegensatz zu den anderen Follow-up-Modulen ist eine manuelle Erfassung der PID-Daten der Mutter zulässig, sofern diese Daten nicht automatisiert aus dem KIS übernommen werden können.


Dieses Datenfeld wird im Rahmen des üblichen QS-Datenexportes an die zuständige Landesgeschäftsstelle exportiert.