Eine "2" ist einzutragen, wenn eine Abrüstung vom Defibrillator zum Schrittmacher vorgenommen wird. Die Aufrüstung vom Schrittmacher zum Defibrillator wird nicht im vorliegenden Modul, sondern über das Modul 09/4 erfasst (Implantierbare Defibrillatoren - Implantation).