Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation
Im Anschluss an die Behandlung in der akuten Phase von Hirnverletzungen oder neurologischen Erkrankungen wie z.B. bei Schlaganfällen ist häufig eine Rehabilitationsbehandlung erforderlich, die in der Regel noch während der Akutbehandlung organisiert werden muss.
Das Ziel dieser Frührehabilitationsmaßnahmen ist zunächst die weitere Stabilisierung der oft kritischen Situation des Patienten zu erlangen (Frühreha Phase B).
Durch die intensive pflegerische, physiotherapeutische und ärztliche Begleitung des Patienten können häufig Folgeschäden vermieden werden.
Weitere Ziele der Behandlung sind die zunehmende Mobilisierung des Patienten, das Herstellen einer Verständigungsmöglichkeit im Falle von Kommunikationsstörungen und die Förderung der Mitarbeit bei einfachen Alltagsverrichtungen, wie z.B. bei der Nahrungsaufnahme oder Körperpflege. Ein weiteres Ziel ist eine möglichst geringe Komplikationsrate (z. B. Vermeidung von Lungenentzündungen, Blasenentzündungen usw.) die durch die oben beschriebenen Maßnahmen erlangt werden kann.
Im Februar 2014 hat das Kuratorium der EQS-Hamburg beschlossen, das Qualitätssicherungsverfahren „neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation“ in Hamburg verpflichtend zu etablieren.
Eine Unterarbeitsgruppe des Fachgremiums Schlaganfall wurde damit beauftragt relevante Qualitätsindikatoren für das Outcome von Patienten aus der Frühreha Phase B zu entwickeln.
Die Arbeitsgruppe hat insgesamt 11 Qualitätsindikatoren identifiziert. Die zur Berechnung dieser Indikatoren notwendigen Daten sind ab dem 01.01.2017 für alle teilnehmenden Krankenhäuser (zurzeit 8 Kliniken) verpflichtend in strukturierter Art und Weise zu erheben und werden einer überprüfenden Auswertung zugeführt.
Für jeden Patienten, der nach der Akutbehandlung eines Schlaganfalles oder einer intrazerebralen Blutung der neurologischen Frührehabilitation der Phase B zugeführt wird, besteht eine verpflichtende Dokumentation im Rahmen der Qualitätssicherung.