Rundbrief Nr. 07/25
Fehler in der Spezifikation des QS-Verfahrens HSMDEF
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wurden vom IQTIG darüber informiert, dass die Spezifikation des QS-Verfahrens HSMDEF einen Fehler in der Plausibilitätsregel der Datenfelder „Reizschwelle“, „Reizschwelle nicht gemessen“, „R-Amplitude“ und „R-Amplitude nicht gemessen“ im Abschnitt „Rechtsventrikuläre Sonde“ enthält.
Aufgrund des vorliegenden Fehlers können diese Datenfelder nicht mehr in allen Fällen wie bisher ausgefüllt werden.
Für das laufende EJ 2025 ist eine Korrektur des Fehlers über ein unterjähriges Update der Spezifikation nicht vorgesehen, da dies eine Nachdokumentation der bereits in 2025 dokumentierten Fälle zur Folge hätte. Eine rückwirkende Überarbeitung bereits abgeschlossener Datensätze ist somit nicht nötig. Zusätzlich wird das IQTIG mit den endgültigen Rechenregeln zum Auswertungsjahr 2026 empfehlen, den Referenzbereich des betreffenden Qualitätsindikators "Akzeptable Reizschwellen und Signalamplituden bei intraoperativen Messungen" (ID 52316) aus dem Auswertungsmodul DEFI-IMPL für das EJ 2025 auszusetzen.
Das offizielle Informationsschreiben des IQTIGs ist als Anlage beigefügt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle