Rundbrief Nr. 02/25
Veröffentlichung der Servicedokumente gemäß § 7 Abs. 11 Satz 5 i. V. m. Anlage 6 QFR-RL
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2025 beschlossen, die Servicedokumente gemäß § 7 Abs. 11 Satz 5 der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) i.V.m. Anlage 6 QFR-RL gemäß den Anlagen 1 und 2 zu ändern und zu veröffentlichen.
Den Beschluss nebst geänderten Servicedokumenten können Sie unter dem nachfolgenden Link abrufen:
https://www.g-ba.de/downloads/39-261-7027/2025-01-16_QFR-RL_Servicedokumente-Anlage-6.pdf
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle