Rundbrief Nr. 44/24
DeQS-RL_Teil 2 – Änderungen zum Erfassungsjahr 2025 in den Verfahren QS PCI, QS WI und QS NET
Sehr geehrte Damen und Herren,
die am 18. Juli 2024 beschlossenen Änderungen in der DeQS-RL zum Erfassungsjahr 2025 wurden am 13. November 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten somit am 1. Januar 2025 in Kraft.
Neben redaktionellen Anpassungen wurden in den QS-Verfahren PCI, WI und NET inhaltliche Änderungen vorgenommen, hier insbesondere zu den jeweiligen § 18 der Themenspezifischen Bestimmungen.
- PCI - § 18 Fehlende Dokumentation der Datensätze:
Der G-BA beschließt bis zum 31. Dezember 2025 Regelungen zur fehlenden Dokumentation der Datensätze. Für die Erfassungsjahre 2024 und 2025 werden keine Vergütungsabschläge erhoben.
- WI - § 18 Fehlende Dokumentation der Datensätze:
Der G-BA beschließt bis zum 31. Dezember 2025 Regelungen zur fehlenden Dokumentation der Datensätze. Für die Dauer des Erprobungszeitraums werden keine Vergütungsabschläge erhoben.
- NET - § 18 Fehlende Dokumentation der Datensätze:
Der G-BA beschließt bis zum 31. Dezember 2025 Regelungen zur fehlenden Dokumentation der Datensätze. Für die Erfasssungsjahre 2024 und 2025 des Verfahrens werden keine Vergütungsabschläge erhoben.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle