Rundbrief Nr. 40/24
Weiterentwicklung des QS-Verfahrens zur Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren zu einem sektorenübergreifenden Verfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
der G-BA hat in seiner Sitzung am 9. Oktober. 2024 beschlossen, das IQTIG zu beauftragen, das Qualitätssicherungsverfahren zur Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren weiterzuentwickeln. Hierbei ist zu prüfen, ob und wie das bislang rein stationäre QS-Verfahren HSMDEF für Implantationen und Folgeeingriffe auf den ambulanten Bereich (Krankenhaus und Vertragsärzte) ausgeweitet und auf sozialdatenbasierte Qualitätsindikatoren gestützt werden kann.
U.a. soll überprüft werden, ob das aktuell bestehende QI-Set bezüglich einer sektorübergreifenden Anwendbarkeit ggf. erweitert werden kann bzw. muss.
Der Beschluss enthält u.a. den Auftrag, zu überprüfen, inwiefern die bisherigen Instrumente inhaltlich und methodisch (kleine Fallzahlen) auf den ambulanten Bereich übertragbar sind. Dazu gehört auch die grundsätzliche Auslösbarkeit dieses QS-Verfahrens im ambulanten Sektor. Hierbei sollen – wenn möglich – auch die Sozialdaten einer Krankenkasse aus 2023 einbezogen werden.
Bei der Weiter- und/oder Neuentwicklung von Qualitätsindikatoren soll ein angemessenes Verhältnis von Aufwand und Nutzen mit Ausrichtung auf relevante Qualitätsdefizite berücksichtigt werden.
Weiter sind die möglichen Besonderheiten in den einzelnen Versorgungssektoren (auch in Bezug auf unterschiedliche Patientenkollektive) zu beachten und mögliche Überschneidungen zu bestehenden ambulanten QS-Verfahren zu vermeiden.
Der finale Abschlussbericht ist dem G-BA spätestens 15. Mai 2026 vorzulegen, so dass mit einer Umsetzung nicht vor dem Erfassungsjahr 2027 zu rechnen ist.
Den vollständigen Beschluss finden Sie unter: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-6852/2024-10-09_DeQS-RL_IQTIG-Beauftragung_Weiterentwicklung-QS-HSMDEF.pdf
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle