Rundbrief Nr. 38/22
Übermittlung der Konformitätserklärung zum Erfassungsjahr 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 15.12.2022 hat der G-BA entschieden, dass dem Leistungserbringer die Abgabe der eingescannten, ausgefüllten und unterzeichneten Konformitätserklärung durch E-Mail-Versand an die Datenannahmestelle unter Nutzung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur ermöglicht werden muss.
Bei einem Versand per E-Mail muss diese mit einer fortgeschrittenen elektronischeren Signatur, welche in einem öffentlich zugänglichen Trust Center hinterlegt ist, versehen werden, welche von der Datenannahmestelle verifiziert werden kann.
Die Zertifikate müssen Klasse 1 Zertifikate sein und von einer anerkannten Zertifizierungsstelle (Trust Center) ausgestellt bzw. signiert worden sein. Die Zertifizierungsstelle stellt das Zertifikat erst nach vorheriger Identitätsprüfung der Person oder Organisation aus, so dass eine Rückverfolgbarkeit der Signatur zum Unterzeichner immer ermöglicht wird.
Der Leistungserbringer (bzw. dessen Dienstleister) übermittelt die unterschriebene und eingescannte Konformitätserklärung als Scan oder Foto in den Formaten PDF oder JPG als Anhang einer Mail, die den Betreff wie folgt haben muss:
Konformitätserklärung für <IKNR>/<Standort> Erfassungsjahr <JJJJ>
Die Dateigröße darf 1 MB nicht überschreiten. Vor dem Versand erfolgt die Signatur der E-Mail. Eine separate Signierung der Konformitätserklärung selbst wird nicht durchgeführt.
Nun möchten wir von Ihnen wissen, ob Sie von der Möglichkeit des elektronischen Versands Gebrauch machen wollen oder weiterhin den postalischen Versand präferieren.
Hierzu benötigen wir eine Rückmeldung bis zum 10. Januar 2023, da wir ggfls. die technischen Voraussetzungen für die elektronische Annahme schaffen bzw. beauftragen müssen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle