Rundbrief Nr. 36/18 - Qesü
Sollstatistik und Konformitätserklärung 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie, dass in den themenspezifischen Bestimmungen zu den sektorübergreifenden Verfahren festgelegt ist, dass neben den Qualitätssicherungsdaten auch die ‚Abgabe der Sollstatistik und Konformitätserklärung bis zum 28. Februar an die Geschäftsstelle Qesü Hamburg zu übermitteln sind. Nur in begründeten Ausnahmefällen wird eine Korrekturfrist bis zum 15. März ermöglicht.
Wir informieren Sie, wenn wir unsere Testinstanz für die Sollstatistik eingerichtet haben.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Geschäftsstelle