Rundbrief Nr. 36/17
Sollstatistik 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Rundbrief möchten wir Sie darüber informieren, dass der Übermittlungszeitraum der Sollstatistik 2018 für das Erhebungsjahr 2017 vom G-BA geändert wurde.
Die Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) 2018 sieht im § 23 Abs. 2 vor, dass sowohl die Konformitätserklärung als auch die Risikostatistik künftig spätestens am 15. Februar des Folgejahres der Geschäftsstelle in elektronischer Form vorliegen muss.
Dies ist erforderlich, um die Auswertungen für die sog. Plan-QIs bis zum 15. April des Jahres vornehmen zu können (Richtlinie zu Planungsrelevanten Qualitätsindikatoren § 7 Abs. 6).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle