Rundbrief Nr. 35/18
Sollstatistik, Risikostatistik und Konformitätserklärung für das Erfassungsjahr 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie zu beachten, dass in der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (QSKH-RL) im § 23 Abs. 3 festgelegt wurde, dass die Sollstatistik, die Risikostatistik und die Konformitätserklärung für das Erfassungsjahr 2018 bereits bis zum 15. Februar 2019 vorliegen muss.
Wir werden im Januar wieder für die Soll- und Risikostatistik eine Testinstanz einrichten und bitten Sie, diese zu nutzen, um evtl. bei Problemen rechtzeitig gegensteuern zu können.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle