Rundbrief Nr. 35/24
Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum Erfassungsjahr 2025 in den Verfahren QS PCI, QS WI und QS NET
Sehr geehrte Damen und Herren,
der G-BA hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2024 beschlossen, die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser zu ändern. Der Beschluss wurde am 30. August 2024 vom BMB nicht beanstandet und ist somit in Kraft getreten.
Zum Verfahren 1: Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI)
§ 2 Absatz 3: Mit der Änderung wird klargestellt, dass neben schwerwiegenden kardialen oder zerebrovaskulären Ereignissen (MACCE) und Sterblichkeit auch therapiedürftige Blutungen und punktionsnahe Komplikationen in das Follow-up des Verfahrens QS PCI eingeschlossen sind.
§ 16 Absatz 1a Satz 1: Die Übermittlung der zum Zweck der Patientenbefragung erhobenen Daten gemäß Anlage II Buchstabe c (Adressdaten für die Patientenbefragung) wird von 7 auf 12 Tage verlängert. Es hat sich gezeigt, dass zur bisherigen Datenlieferfrist die Fälle häufig noch nicht administrativ abgeschlossen sind, so dass Stornierungen von Datensätzen, Falländerungen oder Nachkodierungen nötig werden. Besonders betroffen sind Fälle mit Entlassung zum Monatsende. Es gilt künftig der 12. Tag des Monats als Abgabefrist.
Ab dem Erfassungsjahr 2025 entfallen im Verfahren QS PCI verschiedene Indikatoren bzw. werden pausiert, um sie überarbeiten zu können. Hintergrund dieser Entscheidung sind die Empfehlungen des IQTIG, die im Abschlussbericht zur Eckpunktebeauftragung „Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Verfahren der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung. Indikatorensets der Verfahren QS PCI, QS HSMDEF und QS KEP“ dargelegt sind.
Konkret werden folgende Indikatoren zur Abschaffung empfohlen:
- ID 56005 Isolierte Koronarangiographien mit Dosis-Flächen-Produkt über 2.800 cGy x cm2
- ID 56006 Isolierte PCI mit Dosis-Flächen-Produkt über 4.800 cGy x cm2
- ID 56007 Einzeitige-PCI mit Dosis-Flächen-Produkt über 5.500 cGy x cm2
- ID 56008 Dosis-Flächen-Produkt unbekannt
- ID 56001 Indikation zur isolierten Koronarangiographie – Anteil ohne pathologischen Befund
- ID 56016 Erreichen des wesentlichen Interventionsziels bei PCI
Zum „Pausieren und Überarbeiten“ bzw. zur Umwandlung in ein AK oder eine Kennzahl empfohlene Qualitätsindikatoren:
- IID 56024 ndikatorengruppe „Sterblichkeit bei PCI“
- ID 56004 „Door“-Zeitpunkt oder „Balloon“-Zeitpunkt unbekannt (ID 56004)
- ID 50009 bis 56011 Indikatorengruppe „Kontrastmittelverbrauch“
Die Begründungen für die Abschaffung bzw. Pausierung der o. g. Indikatoren sind im Einzelnen unter dem nachfolgenden Link nachzulesen:
Verfahren 2: Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)
Neben den erforderlichen Jahresanpassungen wurden in den Anlagen I und II die prospektiven Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2025 geändert.
Verfahren 4: Nierenersatztherapie bei chronischen Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)
In diesem Verfahren wurden Änderungen in den §§ 18 und 19 sowie den Anlagen I und II erforderlich. Die Änderungen betreffen auch hier im Wesentlichen Anpassungen der prospektiven Rechenregeln und der Spezifikation.
Alle Einzelheiten zum Beschluss finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
https://www.g-ba.de/beschluesse/6748/
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle