Rundbrief Nr. 34/18 - Qesü
Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorbehaltlich der Prüfung durch das BMG und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger gemäß § 94 SGB V, hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, die Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) in die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) zu überführen.
Die Aufhebung der Qesü-RL tritt am 1.Januar 2019 in Kraft.
Der Beschluss ist unter
folgendem Link nachzulesen:
https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3578/2018-11-22_Qesue-RL_Aufhebung.pdf
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Geschäftsstelle