Rundbrief Nr. 34/25
QS-Verfahren Diagnostik und Therapie der Sepsis - Fragen und Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchten wir Ihnen Antworten auf noch ausstehende Fragen zum QS-Verfahren „Diagnostik und Therapie der Sepsis“ geben.
Ist eine Kooperation mit einem Infektiologen oder einem Arzt mit ABS-Fortbildung möglich?
Die Anforderung im QI "Therapieleitlinie zur antiinfektiven Therapie unterstützt durch ein multidisziplinäres ABS-Team" sieht vor, dass die Profession Fachärztin/Facharzt mit Zusatzbezeichnung Infektiologie ODER Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie ODER ABS-fortgebildete klinisch tätige Fachärztin/Facharzt zur Besetzung des ABS-Teams mit ihren jeweiligen VK-Anteilen am Krankenhaus oder am Krankenhausstandort angestellt sind. Eine Kooperation nach Extern ist daher nicht hinreichend.
Sind digitale Visiten möglich?
Anzahl der Visiten pro Patient?
Die ABS-Visiten sind im Sinne der Qualitätsanforderung bettseitige Visiten, die entsprechend in Person am Bett des Patienten bzw. der Patientin stattfinden müssen. Eine digitale Visite ist nicht ausreichend. Die Anzahl der geforderten Visiten bemisst sich an der Anzahl der Gesamtbetten des Standorts bzw. der Standorte, an denen das ABS-Team eingesetzt wird. Folgende Aufschlüsselung für die ABS-Visiten Anzahl ist, unter Vorbehalt des G-BA Beschlusses der Spezifikationsempfehlungen der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation, vorgesehen:
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Anzahl der Betten des Standorts bzw. Summe der Betten der Standorte gemäß Angabe A-9 der Regelung zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser im Erfassungsjahr, an denen das ABS-Team eingesetzt wird |
Anzahl geforderter Visiten |
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< 150 |
12 |
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150-299 |
25 |
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300-599 |
50 |
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600-899 |
100 |
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900-1199 |
150 |
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1200-1499 |
200 |
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1500-1799 |
250 |
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1800-2099 |
300 |
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Je 300 Betten zusätzlich 50 Visiten |
Wann werden die Dokumentationsbögen und Ausfüllhinweise für die Einrichtungsbefragung veröffentlicht?
Der Dokumentationsbogen und die Ausfüllhinweise der Einrichtungsbefragung werden im Dezember durch den G-BA beschlossen. Bis zur Veröffentlichung durch das IQTIG, voraussichtlich im Januar 2026, können die Dokumente im Beschluss des G-BA eingesehen werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle