Rundbrief Nr. 33/13
G-BA Beschluss: Kein Sonderexport Peri/Neo 2014 (Erfassungsjahr 2013)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2013 beschlossen, dass der Sonderexport 2014 (Erfassungsjahr 2013) für die Leistungsbereiche Geburtshilfe und Neonatologie ausgesetzt wird. Die Richtlinie für das Erfassungsjahr 2013 wird entsprechend geändert.
Auf der Grundlage der Beratungen in der AG Externe stationäre QS, einer Stellungnahme des bvitg (Bundesverband Gesundheits-IT) sowie Anträgen der Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung an den G-BA hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft einen Antrag auf Aussetzung des Sonderexports 2014 für die Leistungsbereiche Geburtshilfe und Neonatologie an den Unterausschuss Qualitätssicherung gestellt, dem in der o. g. Sitzung vom Plenum zugestimmt wurde.
Das aktualisierte Merkblatt für Krankenhäuser steht ab sofort unter http://www.sqg.de/downloads/2013/xml/Merkblatt_QSKH_2013_SE_20131219.pdf zur Verfügung. Die für den Sonderexport geänderte XML-Spezifikation unter http://www.sqg.de/datenservice/spezifikationen-downloads/verfahrensjahr-2013/ wird im Januar 2014 vom AQUA-Institut angepasst.
Der Sonderexport im Frühjahr 2014 wird damit auf die Daten der Leistungsbereiche der Endoprothetik (Hüfte und Knie) beschränkt.
Die Änderung des Beschlusses tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Wir werden Sie über die Veröffentlichung und somit verbindliche Änderung in einem gesonderten Rundschreiben noch einmal informieren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle