Rundbrief Nr. 33/24
Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der G-BA hat heute über umfangreiche Änderungen der QSFFx-RL informiert. Betroffen von den Änderungen sind die §§ 6, 7 und 8 sowie die Anlagen 2 und 4.
Die Änderungen betreffen bereits das Erfassungsjahr 2024 und treten nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Den konkreten Beschluss und die dazugehörigen Tragenden Gründe finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
https://www.g-ba.de/beschluesse/6683/
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle