Rundbrief Nr. 32/12
Änderung Bewertungsschema Strukturierter Dialog
Sehr geehrte Damen und Herren,
schon heute möchten wir Sie auf eine Änderung des Bewertungsschemas im Strukturierten Dialog ab 2013 hinweisen.
Bisher wurde von der Landesgeschäftsstelle bei der sog. 1-Fall-Regel, d.h. der Referenzwert wird mit einem Fall mehr (Prozessindikator) oder einem Fall weniger (Ergebnisindikator) erreicht, immer ein Hinweis mit der Bewertung 1 (qualitativ unauffällig) versandt.
Im Rahmen der bundesweiten Vereinheitlichung in der Bewertung der statistischen Auffälligkeiten wird bei einem Hinweis ab dem kommenden Jahr nicht wie bisher automatisch die Bewertung 1, sondern die Bewertung 2 (qualitativ unauffällig mit Kontrolle im Folgejahr) vergeben.
Unverändert bleibt, dass in zwei aufeinanderfolgenden Jahren kein Hinweis zu einer Auffälligkeit in derselben Kennzahl versandt werden darf. Hier erfolgt trotzt Abweichung von nur einem Fall die Aufforderung zur Stellungnahme bzw. Einzelfallanalyse.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle