Rundbrief Nr. 30/24
plan. QI - Verfahrensaussetzung zu den Erfassungsjahren 2023 und 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinsame Bundesausschuss(G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. April 2024 beschlossen, die Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) wie folgt zu ändern:
1. Dem § 18 wird folgender Absatz 5 angefügt:
„(5) Das Verfahren gemäß §§ 7, 9, 10, 11, 13 und 17 der Richtlinie findet in dem Zeitraum vom 18. April 2024 bis zum 31. Dezember 2025 keine Anwendung.“
2. Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 18. April 2024 in Kraft.
„Das IQTIG hat in seinem Abschlussbericht „Begleitevaluation zum Verfahren planungsrelevante Qualitätsindikatoren“, (…) gezeigt, dass sich wichtige Elemente der Richtlinie, wie z. B. die konsequente Durchführung der Datenvalidierung sowie des bundesweit einheitlichen Stellungnahmeverfahrens bewährt und sich die Ergebnisse der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren über die Jahre verbessert haben. Jedoch wurde gleichzeitig darauf hingewiesen, dass das zentrale Ziel der Richtlinie, d.h. der regelhafte Einsatz der Ergebnisse im Rahmen der Umsetzung von krankenhausplanerischen Maßnahmen nicht erreicht wird und auch perspektivisch ohne eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht erreichbar sein wird (..)
Ein Fortführen der ressourcenaufwendigen Prozesse des Verfahrens der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren erscheint in einer Gesamtbewertung nicht mehr sinnvoll. (…) Der G-BA, entscheidet das Verfahren der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren zeitlich beschränkt auszusetzen. (…)
Der Beschluss und die dazugehörige Begründung wurde am 17. Juli 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und kann über den nachfolgenden Link abgerufen werden: https://www.g-ba.de/beschluesse/6572/
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle