Rundbrief Nr. 29/16
Dokumentationsqualität - 100 % Dokumentationsrate
Sehr geehrte Damen und Herren,
der G-BA hat in seiner Sitzung am 21.07.2016 Änderungen der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) sowie die zugehörige Spezifikation für das Erfassungsjahr 2017 beschlossen. Hierüber hatten wir Sie am 18. August 2016 per Rundbrief (20/16) informiert.
Der Beschluss zur Änderung der QSKH-RL wurde mit Schreiben vom 15. September 2016 vom BMG nicht beanstandet. Das BMG äußert gleichzeitig sein Bedauern darüber, dass die Vorgaben des mit dem Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) neu gefassten § 137 Abs. 2 SGB V zur Änderung des § 24 QSKH-RL (Festlegung einer Dokumentationsrate von 100% für alle ESQS-Leistungsbereiche) mit diesem Beschluss noch nicht umgesetzt wurden.
Das Thema Dokumentationsqualität und mögliche Ursachen für eine Unterschreitung der Dokumentationsrate werden in der zuständigen G-BA-AG ESQS seit langem diskutiert – auch vor dem Hintergrund der 100 % Dokumentationsrate in den Leistungsbereichen der Transplantationsmedizin, die bereits vor dem KHSG in die Richtlinie aufgenommen wurden.
Ein vom GKV-Spitzenverband beauftragtes MDK-Gutachten kommt zu dem Schluss, dass in den ESQS-Datensätzen in relevantem Ausmaß sowohl Dokumentationsfehler zu Gunsten, als auch zu Ungunsten des Krankenhauses festzustellen sind.
Maßnahmen zur Steigerung der Vollzähligkeit werden derzeit vor dem Hintergrund der mit dem KHSG geforderten 100 % Dokumentationsrate von den Gutachtern nicht für erforderlich gehalten, wohl aber eine Verbesserung der Datenqualität, insbesondere angesichts der geplanten Einbeziehung von ESQS-Daten in eine qualitätsorientierte Versorgungssteuerung.
Im MDK-Gutachten wurde eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, mit deren Umsetzung zu rechnen ist:
- Anlassbezogene Prüfung zur Richtigkeit der Dokumentation durch Aktenabgleich.
- Bei relevanten Dokumentationsfehlern: Gezielte Kontrolle der Dokumentationsqualität der jeweiligen Einrichtung im Folgejahr.
- Aktenabgleich vor Ort, wenn das Krankenhaus QI-Auffälligkeiten mit Dokumentationsfehlern erklärt.
- Bei relevanten Dokumentationsfehlern ggf. Erweiterung der Stichprobe.
- Einbeziehung aller direkt indikatorenrelevanten Ereignisse je Leistungsbereich in den Aktenabgleich.
Bitte beachten Sie, dass, auch wenn eine 100 % Dokumentationsrate zurzeit im MDK-Gutachten noch nicht für erforderlich gehalten wird, diese aber im G-BA intensiv diskutiert wird.
Wir nehmen dies zum Anlass, Sie noch einmal zu bitten, Ihre Prozesse zu analysieren und soweit zu optimieren, dass keine Dokumentationsmängel, sowohl in der Vollzähligkeit, als auch in der Begründung für rechnerische Abweichungen im Strukturierten Dialog, mehr zu identifizieren sind.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle