Rundbrief Nr. 29/15
Fachabteilungsgetrennte Auswertungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie auch bereits in den vergangenen Jahren können Sie für das Verfahrensjahr 2015 wählen, ob Sie für die Landesprojekte (PTA und Schlaganfall) eine fachabteilungsbezogene oder krankenhausbezogene Auswertung wünschen.
Bitte teilen Sie uns mit, für welche Module Sie ggf. eine abteilungsgetrennte Auswertung erhalten möchten. In diesem Fall benötigen wir Ihre Antwort bis spätestens zum 15. Januar 2016.
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf aufmerksam machen, dass eine abteilungsgetrennte Auswertung ggf. einen Strukturierten Dialog pro Abteilung auslösen kann.
Ebenfalls machen wir darauf aufmerksam, dass eine getrennte Auswertung für die bundesweit verpflichtenden Leistungsbereiche nur als kostenpflichtige Sonderauswertung geliefert werden kann, da nach Vorgaben des G-BAs eine sog. standortbezogene Auswertung erstellt werden muss. Auf Basis dieser Auswertung muss der Strukturierte Dialog durchgeführt werden und die Berichterstattung im jährlichen Qualitätsbericht erfolgen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle