Rundbrief Nr. 29/14
Verpflichtende zentrale Ergebnisveröffentlichung der Perinatalzentren der Level 1 und 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 20. November 2014 die verpflichtende zentrale Ergebnisveröffentlichung beschlossen, diese tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Richtlinie ist hier einzusehen: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2105/
Hierbei ist die Teilnahme erstmals verpflichtend für alle Krankenhäuser mit Perinatalzentren der Level-1 und Level-2, ein Rücktritt der Teilnahme ist somit nicht mehr möglich. Die Daten der Erfassungsjahre 2010-2014 werden dabei zentral aufgearbeitet und am 1. Dezember 2015 auf der Webseite www.perinatalzentren.org veröffentlicht.
Im Rahmen der verpflichtenden Veröffentlichung ist es notwendig, dass sich alle Perinatalzentren der Level-1 und Level-2 neu anmelden. Die Anmeldefrist ist der 15. März 2015.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Landesgeschäftsstelle leider eine Aufbereitung der Daten, wie in den vergangenen Jahren, nicht mehr übernehmen kann.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle