Rundbrief Nr. 28/22
Stellungnahmeverfahren Erinnerung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 5. August 2022 sollte noch einmal eine E-Mail aus dem EQS-Portal versandt werden und an die abzugebende Stellungnahme erinnern. Dies ist offensichtlich leider nicht bei allen Beteiligten Verfahrensteilnehmern geschehen.
Wir möchten Sie deshalb auf diesem Weg bitten, noch einmal im EQS-Portal nachzuschauen, ob Sie alle Anfragen im Stellungnahmeverfahren 2021 abgerufen haben.
Da seitens des IQTIG nicht für alle Leistungserbringer die kompletten Vorgangsnummern im Leistungsbereich Dekubitus zur Verfügung standen, haben wir hier die Frist bis zum 16. August 2022 verlängert.
Sollten Sie bereits Ihre Rückmeldungen hochgeladen und von uns eine Bestätigungsmail erhalten haben, können Sie dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle