Rundbrief Nr. 27/18 - Qesü
Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 19. Juli 2018 hat der G-BA die Richtlinie zur Datengestüten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung veröffentlicht (https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3420/).
Ebenfalls am 19. Juli 2019 wurde die themenspezifische Bestimmung für das Verfahren Cholezystektomie (CHE) veröffentlicht, so dass ab dem Erfassungsjahr 2019 nunmehr 3 QS-Verfahren als einrichtungsübergreifende Verfahren von der Geschäftsstelle Qesü Hamburg betreut werden (https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3420/2018-07-19_DeQS-RL_Bestimmung_Verfahren_Cholezystektomie.pdf).
Die Spezifikation für das o. g. Verfahren finden Sie auf der Homepage des IQTIGs unter https://iqtig.org/datenerfassung/spezifikationen/qs-basisspezifikation-fuer-leistungserbringer/2019/v02-6/.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle