Rundbrief Nr. 27/16
Einrichtungs- und sektorenübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren in der Psychiatrie und Psychosomatik startet nicht in 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 136a SGB V (n. F.) hat der G-BA in seinen Richtlinien nach § 136 Absatz 1 SGB V geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung festzulegen und hat dazu u. a. Indikatoren zur Beurteilung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität für die einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung in diesem Bereich zu beschließen.
Nach eingehenden Beratungen zum vorliegenden Abschlussbericht des Qualitätssicherungsverfahrens „Versorgung von volljährigen Patienten und Patientinnen mit Schizophrenie, schizotypen und wahnhaften Störungen“ der beauftragten Institution nach § 137a SGB V (a. F.) wurde am 16.06.2016 im Plenum des G-BA die Überarbeitung und Weiterentwicklung des Verfahrens auf Basis der vorliegenden Entwicklungsleistungen beschlossen.
Für die Umsetzung der Beauftragung ist ein Abschlussbericht ohne Patientenbefragung bis zum 30.09.2017 vorgesehen. Die Ergebnisse der Patientenbefragung werden als Abschlussbericht bis zum 15.12.2018 erwartet.
Demnach wird es in 2017 keinen Start eines Qualitätssicherungsverfahrens in der Psychiatrie und Psychosomatik geben.
Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum PsychVVG kann mit einer entsprechenden Anpassung der gesetzlichen Frist gerechnet werden.
Informationen zum Auftrag des G-BA finden Sie unter:
https://www.g-ba.de/downloads/39-261-2633/2016-06-16_Qesue-RL_Beauftragung_IQTIG_Schizophrenie.pdf.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle