Rundbrief Nr. 27/14
Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Nachlieferverfahren neu geregelt
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum jährlichen Qualitätsbericht der Krankenhäuser hat der
Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) am Donnerstag in Berlin die Möglichkeiten zur Nachlieferung oder
dem Ersatz von Berichtsteilen neu geregelt. Die neuen Vorgaben unterscheiden
zwischen einem kurzfristigen und einem nachgelagerten Nachlieferverfahren und
gelten ab dem Berichtsjahr 2013.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung des G-BAs.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle