Rundbrief Nr. 26/13
Ende des Anmeldeverfahrens zur Lieferung der Qualitätsberichte für nach § 108 zugelassene Krankenhäuser am 7. Dezember 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
der G-BA nach § 91 SBG V (Plenum) hat in seiner Sitzung am 16. Mai2013 die Änderungen der Regelungen gemäß § 137 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 SBG V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines Strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser beschlossen. Die Anlage 2 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser regelt u.a. das Verfahren zur Anmeldung und Annahme der Qualitätsberichte bei der gemeinsamen Annahmestelle der gesetzlichen Krankenkassen, ihrer Verbände und des Verbandes der privaten Krankenversicherung.
Die vorgegebene Anmeldefrist endet am 7. Dezember 2013!
Eine Anmeldung außerhalb der vorgegebenen Anmeldefrist ist nicht möglich. Damit ist eine gleichzeitige Anmeldung bei der Annahmestelle und Übermittlung des Berichtes für die an der esQS teilnehmenden Krankenhäuser ausgeschlossen.
Wir bitten dringend zu beachten, dass
- für jeden Qualitätsbericht, der geliefert werden soll, eine eigene Anmeldung bei der Annahmestelle zwingend erforderlich ist,
- für Krankenhäuser mit mehreren Standorten ab dem Berichtsjahr 2012 zusätzlich zur Anmeldung für die einzelnen standortspezifischen Qualitätsberichte auch eine eigene Anmeldung für die Lieferung des Gesamtberichts erfolgen muss und
- die Anmeldung für alle Berichte im jeweils vorgegebenen Anmeldezeitraum erfolgen muss. Eine Anmeldung bzw. Nachmeldung außerhalb der vorgegebenen Anmeldefrist ist nicht möglich.
Die Kontaktadresse der Annahmestelle lautet:
Informationstechnische
Servicestelle
der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG)
Seligenstädter Grund 11
63150 Heusenstamm
Telefon-Hotline: 06104 - 947 36 400
Telefax: 06104
- 600 50 300
E-Mail: Hotline-qb@itsg.de
Die Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 zugelassene Krankenhäuser sind auf den Internetseiten des G-BA unter folgendem Link abrufbar:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1726/.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle