Rundbrief Nr. 26/12
Aussetzung des Hamburger Projektes Dekubitus
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Leistungsbereich Dekubitusprophylaxe erfolgt die Erhebung ab 2013 unter Nutzung von stationären Abrechnungsdaten im Krankenhaus. So erfolgt die Fallauslösung zukünftig nur noch bei Fällen mit den Diagnosen L89.2*, L89.3* und L89.9* nach ICD-10-GM entsprechend einem Dekubitusgrad 2 bis 4 und „nicht näher bezeichnet“. Aufgrund der dadurch bedingten wesentlichen Reduktion der Fallzahlen kann die Altersbegrenzung auf 20 Jahre herabgesetzt und die bisherige Beschränkung der Dokumentationspflicht auf das erste Quartal des Jahres aufgehoben werden. Es erfolgt ab 2013 eine ganzjährige Erhebung der betroffenen Dokumentationsparameter.
Eine Verknüpfung des neuen mit dem bisherigen Erhebungsverfahren, um eine hieraus resultierende Doppeldokumentation zu vermeiden, stellt für viele Krankenhäuser bzw. deren Softwareanbieter eine unüberwindbare Hürde dar.
Aus diesem Grund hat das Kuratorium der EQS-Hamburg beschlossen, ab dem Verfahrensjahr 2013 das sogenannte Hamburger Dekubitusprojekt auszusetzen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle