Rundbrief Nr. 26/20
Qualitätsberichte der Krankenhäuser 2019 - Datenlieferung Berichtsteile C-1
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Hinblick auf die Auswirkungen des Beschlusses vom 27. März 2020 über die Änderung verschiedener Richtlinien aufgrund der COVID-19-Pandemie auf die Berichterstattung der Krankenhäuser in den Qualitätsberichten für das Berichtsjahr 2019 hat der zuständige Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA einen Vorgehensvorschlag für die Datenübermittlung entwickelt, über den wir Sie hiermit informieren möchten.
Die Datenlieferung für die Berichtsteile C-1 der Qualitätsberichte ist unmittelbar von der Verschiebung der Frist zum Abschluss des Strukturierten Dialogs gemäß QSKH-RL im Jahr 2020 auf den 31. März 2021 betroffen. Vor diesem Hintergrund ist zu beachten, dass Ergebnisse der Qualitätsindikatoren nicht veröffentlicht werden dürfen, wenn ihre qualitative Bewertung z. B. durch den Strukturierten Dialog noch nicht abgeschlossen ist und ihre Ergebnisse daher für den Vergleich ungeeignet sind (s. auch Anlage 1 Qb-RL für das Berichtsjahr 2019, Kapitel C-1. 2.2 Ergebnisse für Qualitätsindikatoren und Kennzahlen).
Dies bedeutet konkret:
Die Landesgeschäftsstelle stellt abweichend von § 6 Abs. 3a Satz 4 Qb-RL einen formlosen Antrag auf Nachlieferung des Berichtsteils C-1 beim G-BA mit dem Verweis auf den o. g. Sachverhalt.
Die Daten des Berichtsteils C-1 sollen den Krankenhäusern bis zum 9. April 2021 von der Landesgeschäftsstelle zur Prüfung und Kommentierung bereitgestellt werden. Die Rückmeldung der Krankenhäuser kann anschließend bis zum 23. April 2021 erfolgen. Bis zum 5. Mai 2021 übermittelt die Landesgeschäftsstelle die vollständigen Daten des Berichtsteils C-1 an die Annahmestelle (ITSG).
Eine Übermittlung der Daten des Berichtsteils C-1 ist unabhängig davon auch in der regulären Datenlieferfrist vom 15. November bis zum 15. Dezember 2020 möglich, sofern bei den zu veröffentlichenden QS-Ergebnissen keine qualitative Bewertung im Strukturierten Dialog vorgesehen oder der Strukturierte Dialog bereits abgeschlossen ist.
Wir möchten in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme möglichst zeitnah zu nutzen, wenn es Ihre Ressourcen erlauben.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle