Rundbrief Nr. 25/17
Infoschreiben zu den QS-Verfahren Herzschrittmacherversorgung und Implantierbare Defibrillatoren
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wurden vom IQTIG gebeten, das beigefügte Informationsschreiben zu den QS-Verfahren Herzschrittmacherversorgung und Implantierbare Defibrillatoren weiterzuleiten.
Dieses Informationsschreiben erklärt die Hintergründe der geänderten Rechenregeln und dem damit verbundenen verschlechterten Ergebnis im Leistungsbereich Herzschrittmacherversorgung. Ferner gibt es eine fehlerhafte Plausibilitätsregel im Spezifikationsmodul 09/4: Implantierbare Defibrillatoren – Implantation (Spezifikation 2017). Eine Anpassung der Rechenregeln in der QIDB 2017 wird vorgenommen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle