Rundbrief Nr. 25/12
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Richtlinie zur Datennutzung im Probebetrieb Perkutane Koronarintervention – Teil 2
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund mehrfacher Anfragen möchten wir Sie mit diesem Schreiben darauf hinweisen, dass die Teilnahme am Probetrieb freiwillig ist!
Das Ziel des Probebetriebes ist primär die Feststellung, ob die Daten, die bislang vom G-BA auf der Grundlage des Abschlussberichts der Institution nach § 137a SGB V vom 18. März 2011 als zu erhebende identifiziert wurden, praktisch erhebbar und die Ergebnisse praktikabel sowie für die Durchführung der Qualitätssicherung verwertbar sind. Zudem sollen die Datenflüsse und das Zusammenführen von Datensätzen mit identischem Patientenpseudonym sowie die Aufwände auf Seiten der Leistungserbringer als Grundlage für weitere Entscheidungen abgeschätzt und der Rücklauf der Ergebnisse an die Leistungserbringer erprobt werden.
Die notwendige Spezifikation, um an diesem Probebetrieb teilnehmen zu können, finden Sie unter folgendem Link:
http://www.sqg.de/entwicklung/technische_entwicklung/technik_qesuerl/probebetrieb-pci.html
Festgelegt für diesen Probebetrieb wurde der Zeitraum zwischen dem 01.10.2012 um dem 30.06.2013. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle