Rundbrief Nr. 25/11
Vollständigkeit der Dokumentation – Sanktionsgrenze 95 %
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30. November 2011 hat der G-BA die tragenden Gründe zur Änderung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) auf seiner Homepage veröffentlicht.
Wir nehmen dies zum Anlass, Sie noch einmal darauf hinzuweisen, dass mit dem ErfassungsJahr 2012 die dokumentationspflichtigen Leistungen in 100 % der Fälle zu erbringen sind. Bei einer Unterschreitung der Dokumentationsgrenze von 95 % pro Leistungsbereich (bisher 80 % über alle Leistungsbereiche) ist ein Abschlag von 150 Euro pro Fall zu entrichten.
Die tragenden Gründe können Sie unter folgendem Link abrufen:
http://www.g-ba.de/downloads/40-268-1797/2011-10-20_QSKH-RL_Aenderung_TrG.pdf
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle