Rundbrief Nr. 25/24
Aussetzung des Validierungsverfahrens gemäß QFR-RL
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit seinem Beschluss vom 16. Mai 2024 hat der G-BA beschlossen, das Validierungsverfahren gemäß der QRF-RL (unklare Sterbefälle) auszusetzen.
Die Auswertungen im zusammenfassenden Bericht des Instituts nach § 137a SGB V zu den Ergebnissen der Aufklärung im Rahmen des Validierungsverfahrens gemäß QFR-RL - zuletzt zum Erfassungsjahr 2021 - zeigen, dass sich die Zahl der in den QS-Daten fehlerhaft nicht erfassten Sterbefälle nach dem deutlichen Rückgang der vergangenen Jahre nun auf geringem Niveau einzupendeln scheint. Insofern wird durch die Ergänzung im § 6 der Anlage 4 das Validierungsverfahren probeweise für das Erfassungsjahr 2023 ausgesetzt.
Der Beschluss tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist unter dem nachfolgenden Link nachzulesen: https://www.g-ba.de/beschluesse/6625/.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle