Rundbrief Nr. 24/12
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Richtlinie zur Datennutzung im Probebetrieb Perkutane Koronarintervention
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Richtlinie zur Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten von Patientinnen und Patienten nach Maßgabe des § 299 SGB V im Probebetrieb des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (PCI) ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt ab sofort in Kraft.
Unter folgendem Link können Sie sich die Richtlinie sowie die dazu gehörigen Tragenden einsehen:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1519/
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle