Rundbrief Nr. 23/11
Karotis-Rekonstruktion (10/2) - Informationsschreiben zum Einbezug der Stents und zur Bestimmung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der G-BA hat festgelegt, dass ab dem 01.01.2012 die interventionellen, d.h. die kathetergestützten Eingriffe an der Arteria carotis in die externe stationäre Qualitätssicherung zur Karotis-Revaskularisation einbezogen und somit dokumentationspflichtig werden. Zu diesem Zweck wurde das bestehende QS-Verfahren „10/2 Karotis-Rekonstruktion“ in „10/2 Karotis-Revaskularisation“ umbenannt und in der Spezifikation 15.0 entsprechend angepasst.
Als Anlage erhalten Sie ein Informationsschreiben des AQUA-Instituts. Ergänzend sind diesem Schreiben der Erhebungsbogen und die Anwenderinformation zum QS-Filter (Spez. 15.0 SR 1) beigefügt.
Darüber hinaus möchten wir auf eine Änderung in der QIDB hinweisen:
Da die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) im Jahr 2010 eine Revision der Ultraschallkriterien zur Graduierung von Karotisstenosen herausgegeben hat, in der anstelle des lokalen Stenosegrades gemäß ECST nun auf den distalen Stenosegrad gemäß NASCET Bezug genommen wird, mussten die Funktionen zur Berechnung des Stenosegrades angepasst werden. Um die Dokumentation des Stenosegrades bezüglich der sonographischen Diagnostik korrekt durchzuführen, beachten Sie bitte den Hinweis, dass der Stenosegrad künftig nur noch nach der NASCET-Methode dokumentiert werden soll.
Nähere Informationen, den Umrechnungsalgorithmus und die entsprechenden Literaturhinweise erhalten Sie in den Ausfüllhinweisen zum Feld „Stenosegrad rechts (nach NASCET)“ [STENOSEGRADR] (Zeile 31 in der Spezifikation 15.0 SR 1).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle