Rundbrief Nr. 23/24
QS PCI - Hinweis zur Angabe von Quartalsdiagnosen bei vertragsärztlichen Leistungs-erbringern im QS-Verfahren Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie
Sehr geehrte Damen und Herren,
das IQTIG wurde in Zusammenhang mit den Beratungen über die Risikoadjustierungsmodelle des Auswertungsjahres 2024 für das Verfahren QS PCI darauf hingewiesen, dass Quartalsdiagnosen, die über das Datenfeld 71 „Entlassungsdiagnose(n) (stationär) bzw. Quartalsdiagnose(n) (ambulant)“ erhoben werden und teilweise in die Berechnung der Risikoadjustierungsmodelle eingeschlossen werden, von den vertragsärztlichen Leistungserbringern mitunter nicht vollzählig im QS-Dokumentationsbogen angegeben werden.
Da nur die angegebenen und an das IQTIG übermittelten Diagnosen in die Berechnung der Risikoadjustierungsmodelle einfließen können, ist die vollzählige Angabe aller relevanten Quartalsdiagnosen für eine valide Modellentwicklung und einen fairen, sektorenübergreifenden Leistungserbringervergleich unerlässlich. Vor diesem Hintergrund bitten wir die betroffenen vertragsärztlichen Leistungserbringer, sofern der zuvor genannte Sachverhalt auf sie zutrifft, ihr QS-Dokumentationsverhalten entsprechend anzupassen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Gräff
Referentin der Landesgeschäftsstelle