Rundbrief Nr. 22/12
AQUA Konformitätserklärung - Rückmeldung des Bundesverbandes Gesundheits-IT (bvitg) zur Umsetzbarkeit der Spezifikation für 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
das AQUA-Institut verweist auf seine Konformitätserklärung für Softwareprodukte und bittet um Rückmeldung zu ggf. erforderlichem Änderungsbedarf. Der bvitg hat sich zur Umsetzbarkeit der Spezifikation für 2013 in den Leistungsbereichen der Transplantationsmedizin und im Leistungsbereich Pflege: Dekubitusprophylaxe geäußert und diese an Bedingungen geknüpft.
(…) im Rahmen der Weiterentwicklung der ESQS ergeben sich zunehmende Anforderungen an die Entwicklung der Krankenhaussoftware und die EDV-Ausstattung im Krankenhaus. So ist in der Spezifikation für das Erfassungsjahr 2013 unter anderem
- die Umstellung bei der Auslösung der QS-Dokumentationspflicht in den Leistungsbereichen der Transplantationsmedizin (Umstellung vom OP-Datum auf das Entlass-Datum) sowie
- eine Risikoadjustierung mittels Risikostatistik auf Basis der in den Krankenhäusern vorhandenen Daten im Leistungsbereich Pflege: Dekubitusprophylaxe (DEK) vorgesehen.
Die DKG hatte in den G-BA-Beratungen dafür plädiert, aufgrund der mit diesen Entwicklungen verbundenen umfangreichen Softwareanpassungen und Schulungen in den Krankenhäusern, die Umsetzbarkeit vom Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) bestätigen zu lassen. Der bvitg hat die Umsetzbarkeit bestätigt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Anlage 1).
Zur Verringerung des Dokumentationsaufwands sollen laut dem AQUA-Institut außerdem ab dem Erfassungsjahr 2014 möglichst viele der in den QS-Dokumentationen zu erhebende Datenfelder aus in den Einrichtungen vorhandenen einrichtungsbezogenen Abrechnungsdaten abgeleitet werden können.
In diesem Zusammenhang hat das AQUA-Institut die DKG gebeten, über den aktuellen Stand seiner Konformitätserklärung für Softwareprodukte zu informieren und Anregungen für evtl. notwendige Verbesserungen entgegenzunehmen (Anlage 2).
Rückmeldungen zur Konformitätserklärung und zum bvitg-Schreiben, die in die weiteren G-BA-Beratungen eingebracht werden sollen, erbitten wir
bis zum 27. August 2012.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle