Rundbrief Nr. 22/22
EQS-Portal - Update zum Stellungnahmeverfahren 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
für das Erfassungsjahr 2021 werden die Stellungnahmeverfahren für die QS-Verfahren nach DeQS-RL ausschließlich über das EQS-Portal abgewickelt (https://eqs-portal.de).
Sie als Leistungserbringer erhalten die Anfragen zur Stellungnahme im Portal und stellen Ihre anonymisierten Stellungnahmen ebenfalls im Portal ein.
Das Zeitgerüst für das Stellungnahmeverfahren ist sehr eng bemessen (drei Wochen); deshalb ist es notwendig, dass die Personen, die die Stellungnahmen bearbeiten, die Anfragen zeitnah erhalten.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie zu überprüfen, ob die im Portal angegebenen Kontaktadressen aktuell sind.
Es ist hilfreich, wenn nicht nur eine Person im EQS-Portal registriert ist. Wir empfehlen hier eine allgemeine Adresse, auf die mehrere Personen Zugriff haben, damit jederzeit der Zugriff auf die Anfragen möglich ist und die Abgabe der Stellungnahmen fristgerecht erfolgen kann.
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Gräff
Referentin der Landesgeschäftsstelle