Rundbrief Nr. 21/14
Umstellung auf XML-Verfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem heutigen Schreiben möchten wir unseren Rundbrief Nr. 18 vom 17. Juli 2014 noch einmal konkretisieren.
Ab 2015 wird die Datenübertragung in der externen Qualitätssicherung nach §137 SGB V umgestellt. Anstelle des bisherigen Verfahrens (im Weiteren CSV-Verfahren genannt) wird es in vielen Leistungsbereichen nur noch eine Übertragung im XML-Format (im Weiteren XML-Verfahren genannt) geben.
Verfahren, Verschlüsselungen, Datenlieferungsadressen
- Der Export im CSV-Verfahren in der
Spezifikation 2014 erfolgt bis zum 28.02.15 wie in allen vorangegangen Jahren.
Der Versand der 3DES verschlüsselten Dateien erfolgt an die E-Mail-Adresse
daten@bqs-institut.de - Der Export im XML-Verfahren in der
Spezifikation 2015 beginnt ab dem 01.01.2015 für alle indirekten, bundesweit verpflichtenden
Leistungsbereiche.
Dies wird als Regeldatenexport oder Export für den Echtdatenpool bezeichnet. Die Daten werden direkt dem Landes- und Bundesdatentopf zugeführt.
Der Versand der AES verschlüsselten Datenpakete erfolgt an die E-Mail-Adresse
xmldaten@bqs-institut.de - Der Export der landesspezifischen Module
(ANA, APO; Radiologie) in der Spezifikation 2015 erfolgt auch ab dem 01.01.2015
weiterhin in CSV-Verfahren.
Der Versand der 3DES verschlüsselten Dateien erfolgt an die E-Mail-Adresse
daten@bqs-institut.de - Es wird zwischen dem 01.04. und 31.05.2015
einen Sonderexport der Daten der Spezifikation 2014 im XML-Verfahren für die
Follow up (FU)-Leistungsbereiche 17/2, 17/3, 17/5 und 17/7 geben.
Der Versand der AES verschlüsselten Dateien erfolgt an die E-Mail-Adresse
xmldaten@bqs-institut.de
Besonderheiten des Regeldatenexportes im XML-Verfahren
- Die indirekten Leistungsbereiche teilen sich
in zwei Gruppen auf:
FU (ehemals PID), also Leistungsbereiche mit personenidentifizierenden Daten (PID), und QSINDIREKT, reine QS-Daten - Zu den FU Leistungsbereichen gehören in 2015:
HEP (Hüftendoprothesenversorgung), TEP (Knieendoprothesenversorgung) und die Module der Herzschrittmacherversorgung (9/1, 9/2, 9/3). - Zu den QSINDIREKT Leistungsbereichen gehören
in 2015:
9/4, 9/5, 9/6, 10/2, 15/1, 16/1, 17/1, 18/1 21/3, DEK, NEO, PNEU. - Für den Versand der FU-Daten werden die
personenidentifizierenden Daten mit dem öffentlichen RSA-Schlüssel der
Vertrauensstelle verschlüsselt.
Die QS-Daten werden mit dem öffentlichen RSA-Schlüssel des BQS-Institutes (Datenannahmestelle) verschlüsselt.
Das Gesamtpaket wird mit dem AES-Schlüssel verpackt, der zwischen dem Krankenhaus und dem BQS-Institut vereinbart wurde. - Für den Versand der QSINDIREKT -Daten werden
die QS-Daten mit dem öffentlichen RSA-Schlüssel des BQS-Institutes
(Datenannahmestelle) verschlüsselt.
Das Gesamtpaket wird mit dem AES-Schlüssel verpackt, der zwischen dem Krankenhaus und dem BQS-Institut vereinbart wurde. - Gemischte Datenlieferungen (FU und QSINDIREKT) sind nicht zulässig und werden abgewiesen.
- Ein Datendokument sollte nicht größer als 20 MB sein.
- Pro E-Mail darf nur ein Datenpaket mit nur einem XML-Dokument versandt werden.
- Datenlieferungen mit Leistungsbereichen mit und ohne Überlieger werden nach dem Datenannahmeschluss zugelassen, jedoch werden die nicht-Überlieger-Daten mit ERROR eingestuft werden.
- Die Datenflussprotokolle müssen von der
Software des Krankenhauses eingelesen werden.
Zur Einsicht außerhalb der Krankenhaussoftware kann das Protokoll über einen Browser (z. B. Firefox) mit Unterstützung der Formatierungsdatei protocol.xsl geöffnet werden. - Daten sind zeitnah zur Erfassung an die Datenannahmestelle zu übermitteln, um Fehler frühzeitig zu erkennen und die Dateigrößen der übermittelten Daten klein zu halten (näheres siehe unten).
Von der Umstellung nicht betroffene Leistungsbereiche
Von der Umstellung auf das XML-Format sind in 2015 nicht betroffen:
- Landesspezifische Leistungsbereiche (ANA, APO, Radilogie)
- Überlieger in NEO und DEK aus den Jahren 2014 und früher
Hierfür sind die
Daten auch weiterhin im CSV-Format an die E-Mail-Adresse
daten@bqs-institut.de
zu liefern.
In diesem Zusammenhang möchten wir einmal den unspezifischen Begriff aus der QS-KHRL „unverzügliche Datenlieferung“ konkretisieren. Wir weisen darauf hin, dass ab 2015 jedes Krankenhaus dazu verpflichtet ist, die Daten mindestens einmal pro Quartal für die gesamten Verfahren, wie oben beschrieben, an unsere Datenannahmestelle zu übermitteln sind. Als letzter Lieferzeitpunkt gilt immer der letzte Arbeitstag des laufenden Quartals, also der letzte Arbeitstag im März, im Juni, im September und im Dezember. „Überlieger“ sind im Folgequartal zu übermitteln.
Die Lieferfristen am 31. Januar für die Hamburger Leistungsbereiche und 28. Februar für die bundesweit verpflichtenden Leistungsbereiche bleiben davon unberührt, sie dienen nur der Lieferung von Daten, die im zurückliegenden Verfahrensjahr noch nicht abgeschlossen werden konnten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle