Rundbrief Nr. 20/16
Änderungen der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) für das Erfassungsjahr 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 21. Juli 2016 folgende Beschlüsse mit Relevanz für das Verfahren der externen stationären Qualitätssicherung (ESQS) gefasst:
Änderungen der QSKH-RL: Anpassungen zum Erfassungsjahr 2017
Für das Erfassungsjahr 2017 wurden Änderungen der QSKH-RL beschlossen (Anlage). Diese treten zum 01.01.2017 in Kraft und ergeben sich im Wesentlichen
- aus der jährlichen Überprüfung des Verfahrens hinsichtlich des Weiterentwicklungs- und Verbesserungsbedarfs durch das Institut nach §137a SGB V (IQTIG) in Zusammenarbeit mit den Fachgruppen auf der Bundesebene („Systempflege“)
- aus redaktionell erforderlichen Anpassungen im Zuge des Krankenhausstrukturgesetzes (durch Umstrukturierungen des SGB V)
- aus einem Hinweis des BMG (Klarstellung des Sachverhalts in § 3 Abs. 1 der Anlage 3 QSKH-RL) im Rahmen der Nichtbeanstandung eines Beschlusses aus dem Jahr 2016
- aus der Weiterentwicklung der Risikoadjustierung für den Leistungsbereich Pflege: Dekubitusprophylaxe
Neben den durch die Systempflege erforderlichen Änderungen der Datenfelder hat das IQTIG umfangreiche Datenfeldstreichungen in nahezu sämtlichen Leistungsbereichen vorgenommen. Hierzu wurden in einem mehrstufigen Prüfverfahren, in das auch die Mitglieder der Bundesfachgruppen sowie Vertreter der Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung einbezogen waren, die Datenfelder, die ausschließlich für die Basisauswertung vorgesehen sind, auf ihre Erforderlichkeit vor dem Hintergrund des Gebots der Datensparsamkeit (gemäß § 137 a Abs. 3 Satz 2 Nummer 2 SGB V) geprüft. Die Transplantationsleistungsbereiche wurden aufgrund der zu erwartenden gesetzlichen Änderungen durch das Transplantationsregistergesetz nicht einbezogen.
Hinsichtlich der Modellentwicklung zur Risikoadjustierung für den Leistungsbereich Pflege: Dekubitusprophylaxe werden neue Risikofaktoren (bzgl. eingeschränkter Mobilität, Infektion, Demenz und Vigilanzstörung, Inkontinenz, Untergewicht oder Mangelernährung, Adipositas und weiteren schweren Erkrankungen) in das Verfahren aufgenommen.
Der Beschluss einschließlich der Tragenden Gründe und die QSKH-RL im Fließtext wird auf der Homepage des G-BA veröffentlicht (www.g-ba.de).
Den Tragenden Gründen zum Beschluss sind unter anderem eine ausführliche Erläuterung der Änderungsvorschläge, insbesondere des Prüfverfahrens für die Datenfeldstreichungen sowie die Kalkulation der Bürokratiekosten zu entnehmen.
Spezifikation für das Erfassungsjahr 2017
Der G-BA hat in gleicher Sitzung die zugehörigen Spezifikationsänderungen für das Erfassungsjahr 2017 beschlossen. Diese beziehen sich auf die gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 QSKH-RL erforderlichen Vorgaben für die QS-Filter- und QS-Dokumentationssoftware.
Die wesentlichen Änderungen sind in den Erläuterungen zur Spezifikation dargelegt und können auf unserer Homepage unter http://eqs.de/aktuell.html eingesehen werden. Aufgrund der Größe des Dokumentes können wir dieses dieser Mail nicht beifügen.
Die Spezifikation wird auf der Homepage des IQTIG unter www.iqtig.org veröffentlicht.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle
- Anlage 1 Rundbrief 20-2016_QSKH-RL_Anpassungen Erfassungsjahr 2017.pdf (3,5 MiB)
- Anlage 2 Rundbrief 20-2016_QSKH-RL_Spezifikation Erfassungsjahr 2017_indirekte Leistungsbereiche.pdf (6,3 MiB)
- Anlage 3 Rundbrief 20-2016_QSKH-RL_Spezifikation Erfassungsjahr 2017_direkte Leistungsbereiche.pdf (2,0 MiB)
- Rundbrief 20-2016.pdf (57,6 KiB)