Rundbrief Nr. 20/13
Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Inkrafttreten der neuen Regelung zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) und Veröffentlichung der Datensatzbeschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass der G-BA-Beschluss vom 16.05.2013 (Neufassung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser/Qb-R, Berichtsjahr 2012) mit der Bundesanzeiger-Veröffentlichung vom 24. Juli in Kraft getreten ist. Link zu den neuen Qb-R: http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/39/
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für das Berichtsjahr 2012 die Übermittlung der Berichte in der Zeit vom 15. Januar bis zum 15. Februar 2014 an die ITSG zu erfolgen hat. Ab dem Berichtsjahr 2013 hat die Übermittlung jeweils in der Zeit vom 15. November bis 15. Dezember des Erstellungsjahres zu erfolgen.
Obwohl die Abgabefrist in diesem Jahr um zwei Monate verlängert wurde, ist der Strukturierte Dialog seitens der EQS-Hamburg bis zum 31. Oktober 2013 abzuschließen. Hier wurde die beantrage Fristverlängerung durch den Unterausschuss des G-BA abgelehnt.
Gleichzeitig wurden
auch die ergänzenden Beschlussdokumente der
G-BA-Sitzung vom 18.07.2013 (xml-Datensatzbeschreibung und Servicedateien für
die Berichtersteller) ins Internet eingestellt.
Link zum Beschluss:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1792/
Link zu den
Servicedateien:
http://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/qualitaetssicherung/qualitaetsbericht/servicedateien/
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle