Rundbrief Nr. 20/25
QS-Verfahren Sepsis
Sehr geehrte Damen und Herren,
für das im letzten Jahr beschlossene Qualitätssicherungsverfahren Sepsis hat der Gemeinsame Bundesausschuss das noch ausstehende Indikatorenset beschlossen.
Die Berechnung der Indikatoren und Kennzahlen erfolgt mittels Erhebung über die QS-Bögen sowie den Sozialdaten der Krankenkassen.
Das Set besteht aus:
- 3 fallbezogenen Indikatoren, die über die Sozialdaten der Krankenversicherungen abgefragt werden,
- 7 Kennzahlen,
- 4 einrichtungsbezogenen Indikatoren.
Eine Übersicht über alle Qualitätsindikatoren finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
https://www.g-ba.de/downloads/39-261-7356/2025-07-17_DeQS-RL_prospektive-Rechenregeln-Verf-20_EJ-2026.pdf
Das neue QS-Verfahren Sepsis findet keine flächendeckende Anwendung.
Fachabteilungen und Standorte, die nur in Ausnahmefällen Sepsispatientinnen und -patienten behandeln, werden ausgenommen. Im aktuellen Beschluss hat der G-BA sie über den Fachabteilungsschlüssel gelistet (§ 2 Abs. 2). Ausgenommen sind beispielsweise Fachabteilungen der Neonatologie und Pädiatrie, der Psychiatrie sowie der Palliativmedizin.
Die komplette Liste der ausgenommenen Fachabteilungen finden Sie im Beschluss vom 17. Juni 2025 (https://www.g-ba.de/downloads/39-261-7337/2025-07-17_DeQS-RL_themenspezifische-Bestimmungen-QS-Sepsis.pdf).
Das erste Erfassungsjahr 2026 gilt als Testzeitraum für das neue Verfahren. Deshalb werden die Ergebnisse dazu noch nicht krankenhausindividuell veröffentlicht.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle