Rundbrief Nr. 19/18 - Qesü
Einrichtungsbefragung NWIEA und NWIES
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute noch einmal auf die Abgabefrist der Einrichtungsbefragung NWIEA und NWIES hinweisen.
Laut Teil 2 Verfahren 2 § 20 Absatz 2 der Qesü-RL ist der 30. April 2018 als Übergangsregelung festgelegt.
Wir bitten diesen Termin zwingend einzuhalten, da ab dem 1. Mai 2018 keine Befragungsbögen für das Erfassungsjahr 2017 mehr angenommen werden dürfen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Geschäftsstelle