Rundbrief Nr. 19/16
Änderungen in der Spezifikationen Schlaganfall für das Erfassungsjahr 2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte reichen Sie diese Information in die jeweils zuständigen Abteilungen weiter!
Ab dem Erfassungsjahr 2017 haben sich einige Änderungen in der Spezifikation für das Hamburger Projekt Schlaganfall ergeben, die wir nachfolgend aufführen:
- Erstversorgung: Hier wurden zwei weitere Dokumentationsmöglichkeiten eingefügt. Die Dokumentationspflicht besteht nun nicht mehr bei ausschließlicher Erstversorgung, sondern auch bei Aufnahme zur erweiterten Akuttherapie, bzw. wenn der Patient zur erweiterten Akuttherapie in ein anderes Krankenhaus verlegt wurde.
- Thrombolyse/Thrombektomie: Hier wird künftig nach Lyse extern und intern, sowie mit oder ohne Thrombektomie unterschieden.
- Es wurde ein neues Feld Leistenpunktion zur Thrombektomie eingeführt.
- Es findet eine differenziertere Abfrage zur Schnittbildgebung statt.
- Rekanalisation von Stenosen der A. carotis: Dieses Feld wurde neu eingeführt.
- Verlegung (1): Hier wird bei der Verlegung in eine externe Akut-Klinik der Grund der Verlegung abgefragt.
- Verlegung (2): Bei Angabe „verstorben“ wird abgefragt, ob eine palliativ-medizinsiche Behandlung durchgeführt wurde.
- Gestrichen wurden die Felder:
a. Barthel-Index
b. Komorbiditäten
c. Komplikationen: Hier sind nur noch Angaben zur Pneumonie zu machen.
d. Info Patient und/oder Angehörige vor Entlassung.
Insgesamt sind künftig mindestens 28 und maximal 48 Felder zu befüllen, was eine deutliche Straffung der Dokumentation bedeutet.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokumentationsbogen. Die entsprechenden Ausfüllhinweise stehen Ihnen auf unserer Homepage unter http://eqs.de/spezifikationen.html zum Download zur Verfügung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle