Rundbrief Nr. 19/11
Beschluss des G-BA über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinsame Bundesausschuss hat in einem aktuellen Beschluss die Anzahl der zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser deutlich erhöht (siehe auch Rundbrief Nr. 16/11 vom 14. Juni 2011).
Als Anlage finden Sie die Bekanntmachung des Beschlusses vom 19. Mai 2011, der durch die heutige Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 29. Juli 2011 in Kraft tritt.
In dieser Anlage finden Sie eine Übersicht der Kennzahlen, die im Qualitätsbericht zu veröffentlichen sind.
Die Darstellung erfolgt in derselben Weise wie bereits im Qualitätsbericht 2008.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle