Rundbrief Nr. 19/23
QS PPCI
Sehr geehrte Damen und Herren,
das IQTIG hat uns mitgeteilt, dass es ein Rechenfehler im Qualitätsindikator „Interaktion und Kommunikation während der elektiven Prozedur (56110)“ gibt.
In diesem Indikator wurden in den Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2022 mit der Definition von „PALABBERUHIG %==% 1“ die Patientinnen und Patienten, die ein Beruhigungsmittel erhalten haben, nicht ausgeschlossen, sondern explizit eingeschlossen (1= „ja“; 0= „nein“). Der Indikator wird demnach auf der falschen Grundgesamtheit berechnet.
Das IQTIG bittet darum, diesen Qualitätsindikator bei der Bewertung Ihrer Ergebnisse nicht zu berücksichtigen. Auf das Stellungnahmeverfahren hat dieser Rechenfehler keine Auswirkungen, da für diesen QI bisher kein Referenzwert definiert wurde.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle